Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Ringen Baden-Württemberg 

1.Vertretung der Gesellschaft 

Die Gesellschafter der ARGE Baden-Württemberg werden durch die jeweiligen Präsidenten der Landesorganisationen (LO) Nordbadischer Ringerverband, Südbadischer Ringerverband und Württembergischen Ringerverband vertreten. In deren Verhinderung können die Präsidenten von Präsidiumsmitgliedern der einzelnen Gesellschafter (LO) vertreten werden.

 2. Stimmrecht

Jeder Gesellschafter verfügt über eine Stimme. Beschlüsse können nur einstimmig gefasst werden        

3. Gesellschafterversammlung 

1. Die Gesellschafterversammlung tritt regelmäßig nach Erfordernissen und Maßgabe des Gesellschaftszwecks, mindestens jedoch einmal im Geschäftsjahr zusammen.

2. Die Gesellschafterversammlung wird einberufen, wenn dies mindestens ein Gesellschafter verlangt.

3. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Angabe des Versammlungsgrundes. Die Einberufung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen. 

4. Geschäftsführung 

1. Die Gesellschaft wird von den Gesellschaftern zur Gesamthand vertreten. Jeder Gesellschafter kann von den anderen Gesellschaftern eine Einzelvollmacht erhalten, um im Geschäftsverkehr für die Gesellschaft tätig zu werden.

2. Der Gesellschafterversammlung werden je LO der Sportreferent, ein Jugendreferent und der Finanzreferent beigeordnet sowie der  Vorsitzende des Trainerrates. Sie sind der Gesellschafterversammlung ohne eigene Vertretungsmacht unterstellt. Die Gesellschafterversammlung kann den einzelnen Funktionären eine Einzelvollmacht erteilen.

3. Der Trainerrat besteht aus den Landestrainern, für Freistil und Griechisch-Römisch, sowie weiblicher Ringkampf der einzelnen Gesellschafter. Sie wählen für die Dauer eines Geschäftsjahres, selbstständig einen Vorsitzenden. Der Trainerrat hat die Trainingsinhalte für den Leistungs und Spitzensport und Konzepte für die Aus- und Weiterbildung von Trainern und Aktiven zu erstellen. 

5. Buch- und Kassenprüfung 

Die Buch- und Kassenprüfung wird einmal jährlich im ersten Quartal durch die Gesellschafter überprüft. 

 

Unterschrift                                       Unterschrift                                       Unterschrift

Ralph Jens Schmidt                           Günter Maienschein                          Ralf Schick

(Präsident NBRV)                              (Präsident WRV)                               (Präsident SBRV)

Freitag 19 April 2024
Geschäftsstelle/Sekretariat - Tel.: +49 (0) 7681 1221 oder 1206